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ABLAUF

1. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein Erstgespräch.

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2. Im Erstgespräch lernen wir uns unverbindlich kennen und Sie haben die Möglichkeit, mir Ihr Anliegen in einem sicheren Raum zu schildern. Wir besprechen dann gemeinsam, welche Behandlungsschritte sinnvoll sind.

Sollten wir gemeinsam eine Psychotherapie anstreben, folgen in der Regel vier weitere probatorische Sitzungen, in denen eine eingehende Diagnostik, biografische Anamnese, Zielklärung und der Ausschluss von Kontraindikationen erfolgen. Wir überprüfen den beidseitigen Wunsch nach einer Zusammenarbeit und die Bedingungen für die Abrechnung.

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3. Im Anschluss an diese Phase wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Ab der sechsten Sitzung ist diese antragspflichtig. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich zwischen den verschiedenen privaten Krankenkassen und sollte vorab von Ihnen erfragt werden. Nach Klärung der Kostenübernahme setzen wir die Therapie fort. Bei Selbstzahler*innen entfällt dieser Schritt.

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4. Eine Psychotherapiesitzung umfasst in der Regel 50 Minuten, die Termine finden einmal wöchentlich statt. Beides kann je nach individuellem Bedarf variieren, ebenso die Anzahl der erforderlichen Sitzungen. Zum Ende der Behandlung werden die Abstände zwischen den Terminen größer. Dabei begleite ich Sie, die erarbeiteten Strategien im Alltag dauerhaft aufrechtzuerhalten.

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5. Wichtige Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist Ihre Bereitschaft zur aktiven und zielorientierten Mitarbeit. Zudem müssen folgende Kontraindikationen ausgeschlossen sein: akute Suizidalität, akute Schizophrenie, stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen sowie Essstörungen mit einem BMI unter 18. Hier hat eine stationäre Behandlung Vorrang.

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